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Zeitschrift für Beihilfenrecht

Heft 3, September 2015, Band 7

Wiemer, Dirk T.

Vorlage zur Vorabentscheidung – Staatliche Beihilfen – Art 107 Abs 1 AEUV – Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke durch die öffentliche Hand – Nationale Rechtsvorschrift, nach der die zuständigen Behörden die Veräußerung...

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Art 107 Abs 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die es zum Schutz der Interessen der landwirtschaftlichen Betriebe einer dem Staat zuzurechnenden Einrichtung verbietet, ein landwirtschaftliches Grundstück an den Höchstbietenden einer öffentlichen Ausschreibung zu verkaufen, wenn dessen Angebot nach Ansicht der zuständigen örtlichen Behörde in einem groben Missverhältnis zu dem geschätzten Wert des Grundstücks steht, nicht als staatliche Beihilfe qualifiziert werden kann, sofern die Anwendung dieser Regelung zu einem Preis führen kann, der möglichst nahe beim Marktwert des betroffenen landwirtschaftlichen Grundstücks liegt; dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts.

  • Wiemer, Dirk T.
  • Vorabentscheidung
  • Kriterium des privaten Kapitalgebers.
  • BRZ 2015, 147
  • § 9 Abs 1 GrdstVG
  • Bestimmung des Marktwerts
  • EuGH, 16.07.2015, Rs C-39/14, BVVG Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH ua
  • Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke durch die öffentliche Hand
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • Art 107 Abs 1 AEUV
  • Vergaberecht
  • Mitteilung der Kommission vom 10. Juli 1997 betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand
  • grobes Missverhältnis