


Vorlageantrag elektronisch signiert und mittels E-Mail beim FA eingebracht – Rückleitung der Beschwerde ans FA nach § 281a BAO
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- AFSBand 23
- Inhalt:
- Bundesfinanzgericht
- Umfang:
- 1581 Wörter, Seiten 56-58
9,80 €
inkl MwSt




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Einer E-Mail kommt im Anwendungsbereich der BAO nicht die Eigenschaft einer Eingabe zu, wobei es sich nicht einmal um eine einem Formgebrechen unterliegende, der Mängelbehebung gemäß § 85 BAO zugängliche Eingabe handelt. Ein mit E-Mail eingebrachtes Anbringen löst weder eine Entscheidungspflicht der Behörde aus, noch berechtigt es die Behörde, eine bescheidmäßige Entscheidung zu fällen.
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- Hilber, Klaus
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- BFG, 17.12.2024, RV/7103666/2024
- AFS 2025, 56
- § 281a BAO
- Steuerrecht
- § 85 BAO
- § 265 BAO
- § 264 Abs 1 BAO
- § 86a BAO
Einer E-Mail kommt im Anwendungsbereich der BAO nicht die Eigenschaft einer Eingabe zu, wobei es sich nicht einmal um eine einem Formgebrechen unterliegende, der Mängelbehebung gemäß § 85 BAO zugängliche Eingabe handelt. Ein mit E-Mail eingebrachtes Anbringen löst weder eine Entscheidungspflicht der Behörde aus, noch berechtigt es die Behörde, eine bescheidmäßige Entscheidung zu fällen.
- Hilber, Klaus
- BFG, 17.12.2024, RV/7103666/2024
- AFS 2025, 56
- § 281a BAO
- Steuerrecht
- § 85 BAO
- § 265 BAO
- § 264 Abs 1 BAO
- § 86a BAO