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Vorlageantrag elektronisch signiert und mittels E-Mail beim FA eingebracht – Rückleitung der Beschwerde ans FA nach § 281a BAO

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 23
Inhalt:
Bundesfinanzgericht
Umfang:
1581 Wörter, Seiten 56-58

9,80 €

inkl MwSt

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Einer E-Mail kommt im Anwendungsbereich der BAO nicht die Eigenschaft einer Eingabe zu, wobei es sich nicht einmal um eine einem Formgebrechen unterliegende, der Mängelbehebung gemäß § 85 BAO zugängliche Eingabe handelt. Ein mit E-Mail eingebrachtes Anbringen löst weder eine Entscheidungspflicht der Behörde aus, noch berechtigt es die Behörde, eine bescheidmäßige Entscheidung zu fällen.

  • Hilber, Klaus
  • BFG, 17.12.2024, RV/7103666/2024
  • AFS 2025, 56
  • § 281a BAO
  • Steuerrecht
  • § 85 BAO
  • § 265 BAO
  • § 264 Abs 1 BAO
  • § 86a BAO

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