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Vorlagebeschluss zum „Mitteilen“ auf „dauerhaftem Datenträger“.

Autor

Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 66
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
2951 Wörter, Seiten 647-650

20,00 €

inkl MwSt

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§§ 11, 12 ECG; Art 10, 11 E-Commerce-RL 2000/31/EG; Art 2 VerbrRRL 2011/83/EU; Art 36, 41 ZaDi-RL 2007/64/EG; §§ 3, 26, 29 ZaDiG.

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Art 41 Abs 1 iVm Art 36 Abs 1 ZaDi-RL dahin auszulegen, dass eine Information (in elektronischer Form), die von der Bank an die EMail-Box des Kunden im Rahmen des Online-Banking (E-Banking) übermittelt wird, sodass der Kunde diese Information nach dem Einloggen auf der E-Banking-Website durch Anklicken abrufen kann, dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt wird?

Wenn Frage 1 verneint wird:

Ist Art 41 Abs 1 iVm Art 36 Abs 1 ZaDi-RL dahin auszulegen, dass in einem solchen Fall

die Information von der Bank zwar auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt, aber nicht dem Kunden mitgeteilt, sondern diesem nur zugänglich gemacht wird oder

es sich überhaupt nur um ein Zugänglichmachen der Information ohne Verwendung eines dauerhaften Datenträgers handelt?

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2018/2496
  • OGH, 27.05.2015, 8 Ob 58/14h

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