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Heft 9, September 2018, Band 66
Vorlagebeschluss zum „Mitteilen“ auf „dauerhaftem Datenträger“.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 66
- Rechtsprechung des OGH, 2951 Wörter
- Seiten 647-650
- https://doi.org/10.47782/oeba201809064701
20,00 €
inkl MwSt§§ 11, 12 ECG; Art 10, 11 E-Commerce-RL 2000/31/EG; Art 2 VerbrRRL 2011/83/EU; Art 36, 41 ZaDi-RL 2007/64/EG; §§ 3, 26, 29 ZaDiG.
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist Art 41 Abs 1 iVm Art 36 Abs 1 ZaDi-RL dahin auszulegen, dass eine Information (in elektronischer Form), die von der Bank an die EMail-Box des Kunden im Rahmen des Online-Banking (E-Banking) übermittelt wird, sodass der Kunde diese Information nach dem Einloggen auf der E-Banking-Website durch Anklicken abrufen kann, dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt wird?
Wenn Frage 1 verneint wird:
Ist Art 41 Abs 1 iVm Art 36 Abs 1 ZaDi-RL dahin auszulegen, dass in einem solchen Fall
die Information von der Bank zwar auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt, aber nicht dem Kunden mitgeteilt, sondern diesem nur zugänglich gemacht wird oder
es sich überhaupt nur um ein Zugänglichmachen der Information ohne Verwendung eines dauerhaften Datenträgers handelt?
- Kellner, Markus
- Bollenberger, Raimund
- oeba-Slg 2018/2496
- OGH, 27.05.2015, 8 Ob 58/14h
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