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Heft 11, November 2013, Band 27
Vorlagefrage an den EuGH zur Zuständigkeit nach Art 5 Nr 3 EuGVVO bei Verletzungen urheberrechtlicher Leistungsschutzrechte im Internet
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 27
- Rechtsprechung, 140 Wörter
- Seiten 662-662
- https://doi.org/10.33196/wbl201311066202
30,00 €
inkl MwStDem EuGH wird gem Art 267 AEUV (ex Art 234 EG) folgende Frage zur VorabE vorgelegt:
Ist Art 5 Nr 3 der VO (EG) Nr 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von E in Zivil- und Handelssachen dahin auszulegen, dass in einem Rechtsstreit über die Verletzung urheberrechtlicher Leistungsschutzrechte, die dadurch begangen worden sein soll, dass ein Lichtbild auf einer Website abrufbar gehalten wurde, wobei die Website unter der Top-Level-Domain eines anderen MS als jenes betrieben wird, in welchem der Rechtsinhaber seinen Wohnsitz hat, eine Zuständigkeit nur
in jenem MS begründet ist, in welchem der angebliche Verletzer seine Niederlassung hat; sowie
in jenem/n MS(en), auf welche(n) die Website ihrem Inhalt nach ausgerichtet ist?
- HG Wien, 05.08.2013, 10 Cg 180/11t, (beim EuGH anhängig als Rs C-441/13 [Pez Hejduk/EnergieAgentur.NRW GmbH])
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2013/243
- Art 5 Nr 3 der VO (EG) Nr 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von E in Zivil- und Handelssachen
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