



Vorlagefrage des OGH an den EuGH zur Auslegung von Art 3 Abs 3 Betriebsübergangs-RL
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 27
- Rechtsprechung, 141 Wörter
- Seiten 528 -528
- https://doi.org/10.33196/wbl201309052801
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Dem EuGH werden gem Art 267 AEUV (ex Art 234 EG) folgende Fragen zur VorabE vorgelegt:
Ist die Wortfolge in Art 3 Abs 3 der RL 2001/23/EG, wonach die in einem Kollektivvertrag vereinbarten und beim Veräußerer geltenden „Arbeitsbedingungen“ bis zur „Kündigung oder zum Ablauf des Kollektivvertrags“ „im gleichen Maße“ aufrecht zu erhalten sind, dahin auszulegen, dass davon auch solche Arbeitsbedingungen erfasst sind, die mit einem Kollektivvertrag festgelegt wurden und nach nationalem Recht trotz dessen Kündigung unbefristet weiter nachwirken, solange nicht ein anderer Kollektivvertrag wirksam wird oder die betroffenen Arbeitnehmer neue Einzelvereinbarungen abgeschlossen haben?
Ist Art 3 Abs 3 der RL 2001/23/EG dahin auszulegen, dass unter „Anwendung eines anderen Kollektivvertrags“ des Erwerbers auch die Nachwirkung des ebenfalls gekündigten Kollektivvertrags des Erwerbers im eben dargestellten Sinne zu verstehen ist?
- Art 3 Abs 3 der RL 2001/23/EG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer bei Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen
- WBl-Slg 2013/192
- OGH, 28.05.2013, 8 ObA 40/12h, (beim EuGH anhängig als Rs C-328/13)
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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