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Vornahme von Umbaumaßnahmen durch künftigen Mieter kein unwiderlegbares Indiz für Abschluss eines Mietvertrages

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Der Umstand, dass ein (zukünftiger) Mieter im Hinblick auf einen erwarteten Abschluss eines Mietvertrags schon mit Umbaumaßnahmen im Objekt beginnt und ein Vermieter dies duldet, zieht nicht zwingend den Schluss nach sich, es müsse schon in jedem Fall ein Mietvertrag abgeschlossen worden sein.

  • OGH, 23.10.2023, 6 Ob 184/23m, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • LGZ Wien, 38 R 104/23k
  • WOBL-Slg 2024/113
  • § 914 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 863 ABGB

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