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Vornahme von Zu- und Abschlägen iSd § 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 37
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
3421 Wörter, Seiten 216-219

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Die in § 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 normierte Voraussetzung „insoweit [...], als der Fehler noch steuerliche Auswirkungen haben kann“ ist dahingehend zu interpretieren, dass sie auch dann erfüllt ist, wenn bei korrektem Ausweis des Wirtschaftsgutes in der Steuerbilanz (zumindest) im ältesten noch nicht verjährten Jahr ein (restliches) AfA-Potential vorläge, das Wirtschaftsgut also nicht zur Gänze abgeschrieben wäre. Für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie für die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gilt dies entsprechend.

  • Lenneis, Christian
  • § 28 Abs 7 EStG
  • BFG, Zl RV/5100865/2018
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2024/67
  • § 4 Abs 2 Z 2 EStG
  • VwGH, 29.09.2022, Ro 2022/15/0011, Aufhebung des angefochtenen Erk wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes

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