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Journal für Erbrecht und Vermögensnachfolge

Heft 4, Dezember 2020, Band 2020

Bayer, Andrea

Vorrang der Überlassung an Zahlungs statt - eine Kurzanalyse

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Blickt man auf die aktuellen Bestimmungen des III. Hauptstückes 1. Abschnitt des Außerstreitgesetzes 2003 sind - abgesehen von den Bestimmungen zur Einleitung des Verlassenschaftsverfahrens - die Beendigungsarten im Rahmen des Vorverfahrens von zentraler Bedeutung. Denn unter bestimmten Voraussetzungen wird ein Verlassenschaftsverfahren ohne die Notwendigkeit zur Abgabe einer Erbantrittserklärung und eines Einantwortungsbeschlusses entweder im Rahmen des Unterbleibens der Abhandlung gem § 153 AußStrG oder der Überlassung an Zahlungs statt gem §§ 154 f AußStrG beendet.

Dieser Beitrag soll das Verhältnis der beiden Bestimmungen näher beleuchten.

  • Bayer, Andrea
  • JEV 2020, 180

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