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Frais-​Huber, Nicole/​Huber, Christian

Vorstand hat keinen Anspruch auf Insolvenz-Entgelt

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Seit der Rechtslage ab BGBl I 2007/104 haben auch freie Dienstnehmer iSd § 4 Abs 4 ASVG Anspruch auf Insolvenzgeld. Nach der Zweckbestimmung der IESG Sicherung fallen typische unternehmerische Tätigkeiten sowie die besonderen Unternehmer(Arbeitgeber)-Funktionen von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft aus diesem besonderen Schutzbereich heraus. In einer Aktiengesellschaft kommt dem Vorstand die Ausübung der Unternehmerfunktion zu. Der Vorstand einer Aktiengesellschaft ist zwar allenfalls freier Dienstnehmer, er gehört aber nicht zum Kreis der nach § 1 Abs 1 IESG geschützten Personen.

Das IESG stellt auf den Arbeitnehmerbegriff des Arbeitsvertragsrechtes ab. Wurden durch den Arbeitnehmer überwiegend Arbeitgeberfunktionen ausgeübt, ist eine Arbeitnehmereigenschaft nicht gegeben. Typische unternehmerische Tätigkeiten sowie die besonderen Unternehmer (Arbeitgeber) Funktionen von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft fallen aus diesem besonderen Schutzbereich heraus.

  • Frais-Huber, Nicole
  • Huber, Christian
  • Insolvenz-Entgelt.
  • OGH, 24.03.2014, 8 ObS 3/14w
  • Stiftungen
  • Vorstand
  • ZFS 2014, 118
  • § 4 Abs 4 ASVG
  • freier Dienstnehmer
  • § 1 Abs 1 IESG

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