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Vorübergehende Benützung von Nachbargrundstücken; Duldungspflichten; Baugrubensicherung; „unzumutbare hohe Kosten“; Verhältnismäßigkeit

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Werden die Kosten der Baugrubensicherung bei der kalkulierten Alternativvariante ohne Fremdgrundbenützung nahezu verachtfacht (hier: EUR 1.484.250,-), liegen unzweifelhaft „unzumutbare hohe Kosten“ vor.

  • „unzumutbare hohe Kosten“
  • Vorübergehende Benützung von Nachbargrundstücken
  • LVwG Tir, 14.10.2015, LVwG-2014/31/2304-33
  • Baugrubensicherung
  • Verhältnismäßigkeit
  • Duldungspflichten
  • BBL-Slg 2016/15
  • Baurecht
  • § 36 Abs 2 lit a tir BauO

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