


Vorübergehende Benützung von Nachbargrundstücken; Duldungspflichten; Turmkran; „unzumutbare hohe Kosten“; Verhältnismäßigkeit
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 19
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 37 Wörter, Seiten 14-14
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Sind bei der Beanspruchung des Luftraumes von Nachbargrundstücken keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten, dann sind etwaige Mehrkosten, die durch andere technische Verfahren entstehen, jedenfalls als unverhältnismäßig anzusehen.
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- LVwG Tir, 22.10.2015, LVwG-2015/38/1615-3
- „unzumutbare hohe Kosten“
- Vorübergehende Benützung von Nachbargrundstücken
- Turmkran
- BBL-Slg 2016/17
- Verhältnismäßigkeit
- Duldungspflichten
- Baurecht
- § 36 Abs 2 lit a tir BauO
Sind bei der Beanspruchung des Luftraumes von Nachbargrundstücken keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten, dann sind etwaige Mehrkosten, die durch andere technische Verfahren entstehen, jedenfalls als unverhältnismäßig anzusehen.
- LVwG Tir, 22.10.2015, LVwG-2015/38/1615-3
- „unzumutbare hohe Kosten“
- Vorübergehende Benützung von Nachbargrundstücken
- Turmkran
- BBL-Slg 2016/17
- Verhältnismäßigkeit
- Duldungspflichten
- Baurecht
- § 36 Abs 2 lit a tir BauO