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Vorübergehende Benützung von Nachbargrundstücken; Duldungspflichten; Turmkran; „unzumutbare hohe Kosten“; Verhältnismäßigkeit

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Sind bei der Beanspruchung des Luftraumes von Nachbargrundstücken keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten, dann sind etwaige Mehrkosten, die durch andere technische Verfahren entstehen, jedenfalls als unverhältnismäßig anzusehen.

  • LVwG Tir, 22.10.2015, LVwG-2015/38/1615-3
  • „unzumutbare hohe Kosten“
  • Vorübergehende Benützung von Nachbargrundstücken
  • Turmkran
  • BBL-Slg 2016/17
  • Verhältnismäßigkeit
  • Duldungspflichten
  • Baurecht
  • § 36 Abs 2 lit a tir BauO

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