Vorzeitige Auflösung von Bestandverhältnissen durch den Insolvenzverwalter / Verjährung von Ansprüchen aus abstrakter Bankgarantie
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 146
- Rechtsprechung, 3375 Wörter
- Seiten 675 -678
- https://doi.org/10.33196/jbl202410067501
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Bei einer vorzeitigen Auflösung eines Bestandverhältnisses nach § 23 IO tritt der Schaden bereits durch die Umwandlung des Leistungsanspruchs in einen Differenzanspruch auf Ersatz des Nichterfüllungsschadens ein.
Die Verjährung von Ansprüchen aus einer abstrakten Garantie kann auch schon vor Ablauf ihrer Befristung beginnen. Der Begünstigte hat es grundsätzlich nicht in der Hand, den Beginn der Verjährungsfrist durch die Wahl der Berechnung des Schadens im Grundverhältnis (objektiv-abstrakt oder subjektiv-konkret) hinauszuschieben. Ein Garantieabruf trotz fehlender Fälligkeit des Schadenersatzanspruchs im Grundverhältnis ist nicht jedenfalls rechtsmissbräuchlich.
- § 23 IO
- OGH, 24.04.2024, 9 Ob 70/23v
- OLG Wien, 31.08.2023, 4 R 23/23s
- HG Wien, 12.12.2022, 21 Cg 47/22f
- JBL 2024, 675
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