


Vorzeitiges Kündigungsrecht eines befristeten Mietverhältnisses nach spätestens einem Jahr nur bei Wohnraummiete
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 42 Wörter, Seiten 290-290
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§ 29 Abs 2 MRG schränkt das vorzeitige Kündigungsrecht ausdrücklich auf Mieter von Wohnungen ein. Eine analoge Anwendung auf Geschäftsraummieten ist daher wegen der erkennbar auf Wohnungsmieten beschränkten Schutzabsicht ausgeschlossen.
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- Miet- und Wohnrecht
- § 29 Abs 2 MRG
- OGH, 23.05.2013, 4 Ob 9/13x, Zurückweisung der außerordentliche Revision
- WOBL-Slg 2013/111
- LGZ Graz, 7 R 74/12x
§ 29 Abs 2 MRG schränkt das vorzeitige Kündigungsrecht ausdrücklich auf Mieter von Wohnungen ein. Eine analoge Anwendung auf Geschäftsraummieten ist daher wegen der erkennbar auf Wohnungsmieten beschränkten Schutzabsicht ausgeschlossen.
- Miet- und Wohnrecht
- § 29 Abs 2 MRG
- OGH, 23.05.2013, 4 Ob 9/13x, Zurückweisung der außerordentliche Revision
- WOBL-Slg 2013/111
- LGZ Graz, 7 R 74/12x