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Marschner, Ernst

VwGH: Ablöse eines Wohnrechts als sonstige Leistung

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Die entgeltliche Ablöse eines Wohnrechts unterliegt (im Gegensatz zur Ablöse eines Fruchtgenussrechts) der Besteuerung mit Einkommensteuer als sonstige Leistung.

  • Marschner, Ernst
  • Stiftungen
  • Fruchtgenussrecht
  • VwGH, 31.01.2018, Ro 2017/15/0018, (Abweisung)
  • Wohnrecht
  • entgeltliche Ablöse
  • ZFS 2018, 77
  • § 29 Z 3 EStG

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