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Ritz, Christoph

VwGH: Änderung von Haftungsbescheiden im Rechtsmittelverfahren

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Vertreterhaftungen (insbesondere nach §§ 9 und 9a BAO, § 6a KommStG 1993) geltend machende Haftungsbescheide müssen die Aufgliederung der Abgaben (zB Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer) je Fälligkeitszeitpunkt enthalten; dies ist insbesondere wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes erforderlich. Eine fehlende Aufgliederung im Haftungsbescheid ist im Rechtsmittelverfahren (zB im Erkenntnis des Verwaltungsgerichts) nachzuholen; allein wegen eines solchen Fehlens ist der angefochtene Haftungsbescheid im Rechtsmittelverfahren nicht aufzuheben.

  • Ritz, Christoph
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • § 269 BAO
  • Ermittlungspflicht
  • Vertreterhaftung
  • § 279 BAO
  • Änderungsbefugnis
  • ZSS 2021, 187
  • § 6a KommStG
  • VwGH, 26.05.2021, Ra 2020/13/0073

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