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Mensdorff-​Pouilly, Alexandra

VwGH: Ausschreibung von Verkehrsdienstleistungen und Verknüpfung mit Konzessionsverfahren

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Eine Ausschreibung ist dann gemäß § 19 Abs 4 BVergG 2006 unzulässig, wenn bereits von vornherein außer Zweifel steht, dass der Auftraggeber rechtlich und wirtschaftlich nicht in der Lage sein wird, die ausgeschriebene Leistung zu vergeben.

Die in § 3 Abs 2 ÖPNRV-G genannten Fahrpreisersätze sind Ausgleichsleistungen im Sinne der VO 1370/2007 und somit sind Verkehrsdienste, deren Kosten auch durch derartige Fahrpreisersätze gedeckt werden, ungeachtet ihrer möglichen Eigenwirtschaftlichkeit im Sinne des § 3 Abs 2 ÖPNRV-G, gemeinwirtschaftlich im Sinne der VO 1370/2007.

Den Mitgliedstaaten muss bei unionsrechtskonformer Auslegung und Berücksichtigung der VO 1370/2007 die Möglichkeit bleiben, die Gewährung von Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages nach unionsrechtlichem Vergaberecht zu vergeben.

  • Mensdorff-Pouilly, Alexandra
  • Konzessionsverfahren
  • § 19 Abs 4 BVergG
  • § 6 BVergG
  • VO 1370/2007/EG
  • eigenwirtschaftliche und gemeinwirtschaftliche Verkehrsdienstleistungen
  • Kraftfahrlinienrecht
  • § 23 KflG ÖPNRV
  • VwGH, 09.04.2013, 2011/04/0042
  • RPA 2013, 225
  • Vergaberecht
  • § 3 ÖPNRV-G

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