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Marschner, Ernst

VwGH: Bei Absicherung von Fremdwährungskrediten ist zwischen Zins- und Währungsrisiko zu unterscheiden

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Kursverluste, die im Zusammenhang mit einem Fremdwährungskredit anfallen, der für die Anschaffung einer – der Erzielung von Einkünften dienenden – Liegenschaft aufgenommen wurde, stehen – anders als Schuldzinsen für Fremdkapital – nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesen Einkünften und sind daher nicht abzugsfähig.

  • Marschner, Ernst
  • Werbungskosten
  • § 16 Abs 1 EStG
  • Stiftungen
  • Vermietung und Verpachtung
  • Option
  • Zinsrisiko
  • ZFS 2017, 209
  • Fremdwährungskredit
  • Währungsrisiko
  • VwGH, 26.01.2017, Ro 2015/15/0011, (Aufhebung nach Amtsrevision)

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