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Heft 5, November 2013, Band 2013
VwGH: Entschärfung des Koalitionsverbotes für Ziviltechniker, Bietergemeinschaft mit planendem Baumeister zulässig
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 2013
- Judikatur, 2406 Wörter
- Seiten 269-272
- https://doi.org/10.33196/rpa201305026901
20,00 €
inkl MwStDie Bildung einer GesbR zwischen einem Ziviltechniker und einem Baumeister, dessen Gewerbeberechtigung keine ausführenden Tätigkeiten umfasst, stellt keinen Verstoß gegen § 21 Abs 3 ZTG dar. Demzufolge dürfen diese auch eine Bietergemeinschaft im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach dem BVergG eingehen.
Auch reglementierte Gewerbe können in eingeschränktem Umfang angemeldet und ausgeübt werden, wobei für den konkreten Berechtigungsumfang der Wortlaut der Gewerbeanmeldung maßgeblich ist. Dementsprechend ist es zulässig, die Gewerbeberechtigung des Baumeisters gemäß § 94 Z 5 GewO 1994 auf „planende und beratende Tätigkeit“ einzuschränken, wobei sodann ausführende Tätigkeiten gemäß § 99 Abs 1 und 2 GewO 1994 jedenfalls nicht umfasst sind.
Ebenso wie die Anmeldung kann auch die Zurücklegung einer Gewerbeberechtigung teilweise erfolgen.
Die Zurücklegung einer Gewerbeberechtigung, sei sie teilweise oder zur Gänze, unterliegt dem Anzeigeverfahren und wird daher mit dem Tag des Einlangens der Anzeige bei der zuständigen Behörde wirksam und unwiderruflich.
- Katary, Roland
- RPA 2013, 269
- Anzeigeverfahren
- § 99 GewO
- § 21 Abs 3 ZTG
- Zurücklegung einer Gewerbeberechtigung
- Baumeister
- § 94 Z 5 GewO
- planender Baumeister
- Bietergemeinschaft
- Vergaberecht
- eingeschränkte Gewerbeberechtigung
- VwGH, 12.06.2013, 2011/04/0186, „ÖBA und Fachbauaufsicht für das Kaiser-Franz-Josef-Spital“
- Koalitionsverbot
- Ziviltechniker
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