


VwGH: Längere Verjährungsfrist auch bei Tod des Steuerpflichtigen
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZFSBand 14
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1060 Wörter, Seiten 80-81
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Die Erben des Stifters einer Liechtensteinischen Stiftung zeigten dem Finanzamt Einkünfte aus dem Stiftungsvermögen an. Dabei kommt – trotz Tod des Steuerpflichtigen – die längere zehnjährige Verjährungsfrist zur Anwendung.
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- Marschner, Ernst
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- Stiftungen
- ZFS 2018, 80
- Verjährung
- § 207 BAO
- VwGH, 31.01.2018, Ro 2017/15/0015, (Abweisung)
- Kapitalvermögen
- Liechtensteinische Stiftung
Die Erben des Stifters einer Liechtensteinischen Stiftung zeigten dem Finanzamt Einkünfte aus dem Stiftungsvermögen an. Dabei kommt – trotz Tod des Steuerpflichtigen – die längere zehnjährige Verjährungsfrist zur Anwendung.
- Marschner, Ernst
- Stiftungen
- ZFS 2018, 80
- Verjährung
- § 207 BAO
- VwGH, 31.01.2018, Ro 2017/15/0015, (Abweisung)
- Kapitalvermögen
- Liechtensteinische Stiftung