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VwGH: Offenlegung Stiftungszusatzurkunde bis Rechtskraft Abgabenbescheid rechtzeitig

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZFSBand 2013
Inhalt:
Abgabenrechtliche Rechtsprechung
Umfang:
2186 Wörter, Seiten 151-154

30,00 €

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Strittig war die Verwertung eines Verlustes aus einer Beteiligungsveräußerung und damit vorangehende Frage der Gewinnermittlungsart. Der VwGH kam zu dem Ergebnis, dass die Offenlegung der Stiftungszusatzurkunde bis zur Rechtskraft des Abgabenbescheides rechtzeitig erfolgte und daher außerbetriebliche Einkünfte einer gläsernen Privatstiftung zu ermitteln sind. Der Veräußerungsverlust war daher im Ergebnis weder ausgleichs- noch vortragsfähig.

  • Marschner, Ernst
  • Stiftungen
  • VwGH, 23.05.2013, 2010/15/0083, (Stattgabe einer Amtsbeschwerde)
  • ZFS 2013, 151

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