VwGH: Renditemiete bei besonders repräsentativen Wohnhäusern (Luxusimmobilien)
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JEVBand 18
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2921 Wörter, Seiten 111-115
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Laut der Rechtsprechung des VwGH ist die Vermietung eines besonders repräsentativen Wohnhauses (Luxusimmobilie) an den Gesellschafter bzw Stifter fremdüblich, sofern ein Entgelt in Höhe der Renditemiete vereinbart wird. Es ist hierfür jener Renditesatz maßgeblich, der sich bei einer Veranlagung in gut rentierliche Immobilien – der VwGH zieht als Maßstab gut rentierliche kleine Wohnungen in guter bis mäßig guter Lage heran – ergibt, wobei im Allgemeinen ein Renditesatz in der Bandbreite von 3% bis 5% als erzielbar gilt. Ein etwaiger Veräußerungserlös bleibt hingegen im Kontext der Renditemiete außer Ansatz. Erfolgt eine nicht fremdübliche Vermietung, so liegt eine verdeckte Ausschüttung an der Wurzel iSd § 8 Abs 2 KStG vor, welche den Vorsteuerausschluss nach § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG bewirkt.
- Schuchter-Mang, Yvonne
- Lichtmannegger, Magdalena
- JEV 2024, 111
- Vorsteuerausschluss
- Renditemiete
- BFG, 28.12.2022, Zl RV/6100260/2013
- verdeckte Ausschüttung an der Wurzel
- § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG
- § 8 Abs 2 KStG
- Luxusimmobilie
- VwGH, 21.06.2023, Ro 2023/15/0008, ECLI:AT:VWGH:2023:RO2023150008.J00