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Marschner, Ernst

VwGH: Übertragung stille Reserven massiv eingeschränkt

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Zweck der Übertragungsmöglichkeit für stille Reserven gem § 13 Abs 4 KStG ist es, den ungeschmälerten Erlös aus der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes für Neuinvestitionen zur Verfügung zu haben. Es handelt sich somit um eine Investitionsbegünstigung, um Ersatzbeschaffungen zu ermöglichen. Ein reiner Gesellschafterzuschuss oder ein einem Gesellschafterzuschuss entsprechendes Agio oder eine Kapitalerhöhung durch den bisherigen 100%-Gesellschafter gehört nicht dazu.

  • Marschner, Ernst
  • Beteiligungsveräußerung
  • ZFS 2023, 8
  • Zuschuss
  • Stiftungen
  • Kapitalerhöhung
  • Agio
  • VwGH, 17.11.2022, Ra 2021/15/0053, Abweisung
  • § 13 Abs 4 KStG
  • stille Reserven

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