


VwGH: Veröffentlichung von Kontaktdaten des Lehrpersonals auf einer Schulwebsite
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 13
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 5449 Wörter, Seiten 176-183
20,00 €
inkl MwSt




-
Der Rechtfertigungstatbestand des Art 6 Abs 1 lit e DSGVO ist erfüllt, wenn die wahrzunehmende Aufgabe in der Rechtsgrundlage ausreichend beschrieben wird und die betreffende Datenverarbeitung dem Zweck der Erfüllung dieser Aufgabe dient.
Es ist nicht notwendig, dass die gesetzliche Grundlage die Datenverarbeitungsschritte und -zwecke, Speicherdauer oder Datenkategorien ausdrücklich normiert.
Die Bereitstellung von beruflichen Kontaktdaten ist nach Art 6 Abs 1 lit e iVm § 56 SchUG zulässig, da sie zur Erreichung des öffentlichen Interesses, nämlich die Kommunikation mit Schülern und Eltern zu erleichtern, als erforderlich anzusehen ist.
Redaktionelle Leitsätze
-
- Wagner, Jessica
-
- Art 6 Abs 3 lit b DSGVO
- VwGH, 03.09.2024, Ro 2022/04/0031, Veröffentlichung von Lehrerkontaktdaten II
- ZIIR 2025, 176
- Berufsschulleiter
- Datenminimierung
- Art 5 Abs 1 lit b DSGVO
- § 1 Abs 1 DSG
- dienstliche E-Mail-Adresse
- § 3 Abs 6 Z 2 SchOG
- § 56 Abs 1 SchUG
- Datenveröffentlichung
- § 61 SchUG
- Schulwebsite
- Medienrecht
- § 56 Abs 2 SchUG
- öffentliches Interesse
- Art 5 Abs 1 lit c DSGVO
- Art 6 Abs 1 lit e DSGVO
- Schulleitung
- § 1 Abs 1 SchOG
- Art 5 Abs 1 lit e DSGVO
- berufliche Sphäre
- § 1 Abs 1 SchUG
- Bestimmtheitsgebot
Der Rechtfertigungstatbestand des Art 6 Abs 1 lit e DSGVO ist erfüllt, wenn die wahrzunehmende Aufgabe in der Rechtsgrundlage ausreichend beschrieben wird und die betreffende Datenverarbeitung dem Zweck der Erfüllung dieser Aufgabe dient.
Es ist nicht notwendig, dass die gesetzliche Grundlage die Datenverarbeitungsschritte und -zwecke, Speicherdauer oder Datenkategorien ausdrücklich normiert.
Die Bereitstellung von beruflichen Kontaktdaten ist nach Art 6 Abs 1 lit e iVm § 56 SchUG zulässig, da sie zur Erreichung des öffentlichen Interesses, nämlich die Kommunikation mit Schülern und Eltern zu erleichtern, als erforderlich anzusehen ist.
Redaktionelle Leitsätze
- Wagner, Jessica
- Art 6 Abs 3 lit b DSGVO
- VwGH, 03.09.2024, Ro 2022/04/0031, Veröffentlichung von Lehrerkontaktdaten II
- ZIIR 2025, 176
- Berufsschulleiter
- Datenminimierung
- Art 5 Abs 1 lit b DSGVO
- § 1 Abs 1 DSG
- dienstliche E-Mail-Adresse
- § 3 Abs 6 Z 2 SchOG
- § 56 Abs 1 SchUG
- Datenveröffentlichung
- § 61 SchUG
- Schulwebsite
- Medienrecht
- § 56 Abs 2 SchUG
- öffentliches Interesse
- Art 5 Abs 1 lit c DSGVO
- Art 6 Abs 1 lit e DSGVO
- Schulleitung
- § 1 Abs 1 SchOG
- Art 5 Abs 1 lit e DSGVO
- berufliche Sphäre
- § 1 Abs 1 SchUG
- Bestimmtheitsgebot