VwGH: Vorabentscheidungsersuchen zu Kommunikationsplattformen
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 10
- Judikatur, 5847 Wörter
- Seiten 499 -508
- https://doi.org/10.33196/ziir202204049901
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Ist Art 3 Abs 4 lit a Z 2 der RL 2000/31/EG (E-Commerce-RL) dahin auszulegen, dass unter einer Maßnahme, die einen „bestimmten Dienst der Informationsgesellschaft“ betrifft, auch eine gesetzliche Maßnahme verstanden werden kann, die sich auf eine allgemein umschriebene Kategorie bestimmter Dienste der Informationsgesellschaft (wie Kommunikationsplattformen) bezieht, oder erfordert das Vorliegen einer Maßnahme im Sinne dieser Bestimmung, dass eine Entscheidung bezogen auf einen konkreten Einzelfall (etwa betreffend eine namentlich bestimmte Kommunikationsplattform) getroffen wird?
Ist Art 3 Abs 5 E-Commerce-RL dahin auszulegen, dass das Unterbleiben der nach dieser Bestimmung in dringlichen Fällen „sobald wie möglich“ (nachträglich) vorzunehmenden Mitteilung an die Kommission und den Sitzmitgliedstaat über die getroffene Maßnahme dazu führt, dass diese Maßnahme – nach Ablauf eines für die (nachträgliche) Mitteilung ausreichenden Zeitraums – auf einen bestimmten Dienst nicht angewendet werden darf?
Steht Art 28a Abs 1 der RL 2010/13/EU (AVMD-RL) der Anwendung einer Maßnahme im Sinne des Art 3 Abs 4 der E-Commerce-RL entgegen, die sich nicht auf die auf einer Video-Sharing-Plattform bereitgestellten Sendungen und nutzergenerierten Videos bezieht?
Amtliche Vorlagefragen
- Thiele, Clemens
- Unionsrechtskonformität, Prüfung der
- Mediendienste, audiovisuelle
- Kommunikationsplattformen
- Plattformverantwortlichkeit
- § 2 KoPl-G
- Dienste der Informationsgesellschaft
- Anbieter, ausländische
- Art 3 Abs 4 lit a Z 2 und Abs 5 E-Commerce-RL
- Medienrecht
- Regulierungsmodell
- ZIIR 2022, 499
- Art 28a Abs 1 AVMD-RL
- Meta Platforms Ireland
- VwGH, 24.05.2022, Ro 2021/03/0032Ro 2021/03/0033Ro 2021/03/0034, Plattformverantwortlichkeit
- Zustellbevollmächtigter, inländischer
- § 1 KoPl-G
- § 3 KoPl-G
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