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Stöger, Karl

VwGH zu den Anforderungen an die Umschreibung einer Verwaltungsübertretung in § 44a VStG

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§ 44a VStG; § 9 VStG; § 38 VwGVG; Delegierte Verordnung (EU) Nr 231/2013

Dem Spruch eines Straferkenntnisses müssen die wesentlichen von § 44a VStG beschriebenen Elemente zu entnehmen sein. Gemäß § 38 VwGVG gilt dies auch für Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Ein Rückgriff auf die Begründung eines Erkenntnisses, das noch dazu keine eindeutige und konkrete Feststellung des der Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalts enthält, ist nicht ausreichend.

  • Stöger, Karl
  • oeba-Slg 2021/258
  • VwGH, 14.01.2021, Ra 2020/02/0106

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