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Stöger, Karl

VwGH zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Feststellung des Sachverhalts der Marktmanipulation durch ein Verwaltungsgericht

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§ 48a BörseG idF BGBl I 2013/184; § 29 Abs 1, § 38 VwGVG; §§ 58, 60 AVG.

Die Feststellung des für die Entscheidung relevanten Sachverhalts vermag weder durch die Wiedergabe eines Verhandlungsprotokolls noch durch die bloße Wiedergabe eines gesetzlichen Tatbestands ersetzt zu werden.

Die Strafbarkeit nach § 48c in Verbindung mit § 48a Abs 1 Z 2 lit a sublit aa BörseG setzt nicht den Eintritt eines bestimmten Schadens voraus.

  • Stöger, Karl
  • VwGH, 25.10.2019, Ra 2019/02/0075
  • oeba-Slg 2020/246

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