Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
VwGH zur Abzugsfähigkeit von Kartellgeldbußen und Verteidigungskosten
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 17
- Angrenzendes Steuerrecht, 5683 Wörter
- Seiten 198-206
- https://doi.org/10.33196/ges201804019801
9,80 €
inkl MwStGeldstrafen und EU-Kartellgeldbußen sind – auch nach der Rechtslage vor dem AbgÄG 2011 – nicht abzugsfähig. Die Verteidigungskosten in einem Strafverfahren sind wie die Strafen grundsätzlich Kosten der privaten Lebensführung. Die Verteidigungskosten, die im Zusammenhang mit EU-Wettbewerbsverstößen anfallen, sind hingegen abzugsfähig, wenn das mit der Geldbuße sanktionierte Verhalten ausschließlich und unmittelbar aus seiner betrieblichen (beruflichen) Sphäre erklärbar und damit betrieblich (beruflich) veranlasst ist.
- Raab, Melanie
- § 4 Abs 4 EStG
- GES 2018, 198
- Strafverteidigung
- Verteidigungskosten
- Gesellschaftsrecht
- § 12 Abs 1 Z 4 KStG
- § 20 Abs 1 Z 5 EStG
- betriebliche Veranlassung
- Strafen
- Geldbußen