VwGH zur Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer bei Privatnutzung eines Firmen-KfZ durch einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer
- Originalsprache: Deutsch
- AFSBand 16
- Verwaltungsgerichtshof, 2343 Wörter
- Seiten 229 -232
- https://doi.org/10.33196/afs201806022901
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Mit Erkenntnis vom 19.4.2018, Ro 2018/15/0003, spricht sich der VwGH für den Fall der Privatnutzung eines Firmenwagens einer GmbH durch einen zu mehr als 25% an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer gegen die Einbeziehung der auf die betriebliche Nutzung entfallenden KfZ-Kosten in die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer aus. Bei vollständigem Ersatz der auf die Privatnutzung entfallenden KfZ-Kosten fehlt es darüber hinaus von Vornherein an einem geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung des KfZ, womit für den Ansatz eines Sachbezugs und damit auch für eine Erhöhung der Kommunalsteuerbemessungsgrundlage kein Raum bleibt.
- Pülzl, Peter
- VO BGBl II 2018/70
- § 5 Abs 1 lit a KommStG
- Steuerrecht
- VO BGBl II 2001/46 und 2008/468
- AFS 2018, 229
- § 22 Z 2 EStG
- VwGH, 19.04.2018, Ro 2018/15/0003
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