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VwGH zur Berechnung der Verjährungsfrist im Zusammenhang mit bankrechtlichen Identitätsprüfungen.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 64
- Erkenntnisse des VwGH, 903 Wörter
- Seiten 545-546
- https://doi.org/10.47782/oeba201607054502
20,00 €
inkl MwSt§ 40 Abs 1 Z 1 BWG; § 40 Abs 2a Z 3 BWG; § 99b BWG; § 31 Abs 2 Z 4, § 32 Abs 2 VStG
VwGH zur Berechnung der Unterbrechung der Strafbarkeitsverjährung durch ein Verfahren vor dem VwGH (§ 31 Abs 2 Z 4 VStG). Die Unterbrechung endet mit Zustellung der Entscheidung des VwGH an das Verwaltungsgericht. Der Tatbestand des § 40 Abs 1 Z 1 BWG hat die Feststellung und Überprüfung der Identität des Kunden vor Begründung der dauernden Geschäftsbeziehung im Auge, wogegen § 40 Abs 2a Z 3 BWG die Gewährleistung der Aktualisierung von Dokumenten, Daten oder Informationen während der Geschäftsbeziehung verlangt.
Die Auswechslung wesentlicher Teile des Sachverhaltes nach Ablauf der 18-monatigen Verjährungsfrist ist unzulässig, wenn dem Beschuldigten dieses Verhalten nicht innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist vorgeworfen wurde
- Stöger, Karl
- VwGH, 15.04.2016, Ra 2015/02/0236Ra 2015/02/0234
- oeba-Slg 2016/206
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