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Pülzl, Peter

VwGH zur Lagerung von Privatgegenständen im Arbeitszimmer

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In der Entscheidung vom 6.10.2023, Ra 2021/13/0079, bestätigte der VwGH die Beurteilung des BFG, dass eine Lagerung von Privatgegenständen im häuslichen Arbeitszimmer dessen steuerliche Anerkennung nicht zwingend zunichte macht.

  • Pülzl, Peter
  • AFS 2024, 109
  • Steuerrecht
  • § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG
  • VwGH, 06.10.2023, Ra 2021/13/0079

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