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VwGH: Zurechnung der Einkünfte aus Aufsichtsrats- oder Stiftungsvorstandtätigkeit an die natürliche Person

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 2013
Inhalt:
Angrenzendes Steuerrecht
Umfang:
1905 Wörter, Seiten 266-269

9,80 €

inkl MwSt

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Nur natürliche Personen können als Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft oder als Vorstand einer Privatstiftung bestellt werden. Diese Einkünfte sind jedenfalls der natürlichen Person steuerlich zuzurechnen. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Vergütung nach der zugrunde liegenden Vereinbarung an eine Kapitalgesellschaft ausbezahlt oder weitergeleitet wird.

  • Marschner, Ernst
  • Renner, Bernhard
  • GES 2013, 266
  • § 2 EStG
  • Gesellschaftsrecht
  • § 22 Z 2 EStG
  • VwGH, 26.02.2013, 2009/15/0016

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