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WAG 1996: keine Anlegerentschädigung für bloß „wirtschaftlichen Eigentümer der Einlage“
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 136
- Rechtsprechung, 77 Wörter
- Seiten 460-460
- https://doi.org/10.33196/jbl201407046003
30,00 €
inkl MwStDer Rechtssatz des OGH zu § 93 Abs 3 BWG idF vor der Novelle BGBl I 136/2008, wonach für den Bereich der Einlagensicherung nicht nur der „Einleger“ berechtigt ist, sondern auch andere Personen, die ihre Identität offenlegen und nachweisen, dass ein Teil der Einlage wirtschaftlich von ihnen stammte, ist auf die Anlegerentschädigung im Geltungsbereich des § 23b WAG 1996 mangels einer die Analogie rechtfertigenden Gesetzeslücke nicht anzuwenden.
- HG Wien, 12.11.2012, 55 Cg 185/11h
- Öffentliches Recht
- OGH, 23.01.2014, 1 Ob 215/13v
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OLG Wien, 24.07.2013, 1 R 24/13a
- Zivilverfahrensrecht
- § 23b WAG idF BGBl I 63/1999
- JBL 2014, 460
- Arbeitsrecht
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