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WAG 2018 – Zur Vor-Ort-Verfügbarkeit qualifizierter Berater

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 67
Inhalt:
Abhandlung
Umfang:
8831 Wörter, Seiten 806-815

20,00 €

inkl MwSt

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Dieser Beitrag diskutiert, ob und unter welchen Voraussetzungen eine virtuelle Anlageberatung eine qualitätsverbessernde Zuwendung darstellt. Eine grundrechtskonforme Anwendung der MiFID II, der DelRL 2017/593 und des § 52 Abs 1 Z 1 lit d WAG 2018 erfordert es, dass bei Einhaltung gewisser Qualitätsmaßstäbe auch Online-Beratungen als zusätzliche oder höherwertige Dienstleistung gewertet werden. Chatbots, Robo-Advice, vorwiegend algorithmengestützte Anlageberatung und Sprachassistenten erfüllen diese Qualitätsmaßstäbe nicht. Eine Gleichstellung mit einem Vor-Ort-Termin kommt insbesondere bei Videokonferenzen oder Videotelefonaten in Betracht, da der Kunde dabei die Gesichtsmimik und Sprache des Anlageberaters wahrnehmen kann.

  • Knobl, Peter
  • Vor-Ort-Verfügbarkeit von qualifizierten Beratern
  • Art 16, 20, 52 Abs 1 GRC
  • virtuelle Anlageberatung
  • MiFID II
  • grundrechtskonforme Rechtsanwendung
  • sachliche und persönliche Konnexität
  • richtlinienkonforme Rechtsanwendung
  • § 6 Abs 2 Z 1 lit d WpDVerOV
  • Wohlverhaltensregeln
  • Ausstrahlungswirkung
  • OEBA 2019, 806
  • qualitätsverbessernde Zuwendungen
  • § 52 Abs 1 Z 1 lit d WAG 2018
  • JEL-Classification: K 12, K 23, K 33
  • Maximalharmonisierung

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