- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 67
- Abhandlung, 23671 Wörter
- Seiten 630 -651
- https://doi.org/10.47782/oeba201909063001
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Der Beitrag untersucht die Qualitätsverbesserung der Dienstleistung, als eine der Voraussetzungen der Vorteilsannahme und -gewährung bei der Erbringung von Wertpapier(neben)dienstleistungen, nach MiFID II und WAG 2018. Es wird aufgezeigt, dass die Qualitätsverbesserung einer konkreten Wertpapierdienstleistung und die Begünstigung eines konkreten Einzelkunden gefordert sind; hierbei jedoch eine objektive Beurteilung zum Tragen kommt. Darauf aufbauend werden die Voraussetzung des § 52 Abs 1 Z 1 lit d WAG 2018 im Einzelnen dargestellt und geprüft, ob sie richtlinienkonform sind. Abschließend wird kurz die Qualitätsverbesserung durch die Vor-Ort-Verfügbarkeit qualifizierter Wertpapierdienstleistungen (abseits der persönlichen Anlageberatung) und durch Online-Dienste beleuchtet.
- Caramanica, Luca
- Anlegerschutz
- §§ 63 ff WpHG
- Qualitätsverbesserung
- wahrscheinlicher Kundenmehrwert
- zusätzliche oder höherwertige Dienstleistung
- OEBA 2019, 630
- Interessenwahrungspflichten
- angemessenes Wertverhältnis
- Vorteile (Inducements)
- Online-Wertpapierdienstleistung
- Wertpapieraufsichtsrecht
- unabhängige und nicht unabhängige Anlageberatung
- qualifizierte Berater
- Portfolioverwaltung
- MIFID II
- JEL-Classification: K 12, K 22, K 23, K 33
- delegierte RL (EU) 2017/593
- Interessenskonflikte
- richtlinienkonforme Auslegung
- Wohlverhaltensregeln
- Robo-Advice, Online-Anlageberatung
- Vor-Ort-Verfügbarkeit
- WpDVerVO 2018
- §§ 45 - 54 WAG 2018
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