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Caramanica, Luca

WAG 2018

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Der Beitrag untersucht die Qualitätsverbesserung der Dienstleistung, als eine der Voraussetzungen der Vorteilsannahme und -gewährung bei der Erbringung von Wertpapier(neben)dienstleistungen, nach MiFID II und WAG 2018. Es wird aufgezeigt, dass die Qualitätsverbesserung einer konkreten Wertpapierdienstleistung und die Begünstigung eines konkreten Einzelkunden gefordert sind; hierbei jedoch eine objektive Beurteilung zum Tragen kommt. Darauf aufbauend werden die Voraussetzung des § 52 Abs 1 Z 1 lit d WAG 2018 im Einzelnen dargestellt und geprüft, ob sie richtlinienkonform sind. Abschließend wird kurz die Qualitätsverbesserung durch die Vor-Ort-Verfügbarkeit qualifizierter Wertpapierdienstleistungen (abseits der persönlichen Anlageberatung) und durch Online-Dienste beleuchtet.

  • Caramanica, Luca
  • Anlegerschutz
  • §§ 63 ff WpHG
  • Qualitätsverbesserung
  • wahrscheinlicher Kundenmehrwert
  • zusätzliche oder höherwertige Dienstleistung
  • OEBA 2019, 630
  • Interessenwahrungspflichten
  • angemessenes Wertverhältnis
  • Vorteile (Inducements)
  • Online-Wertpapierdienstleistung
  • Wertpapieraufsichtsrecht
  • unabhängige und nicht unabhängige Anlageberatung
  • qualifizierte Berater
  • Portfolioverwaltung
  • MIFID II
  • JEL-Classification: K 12, K 22, K 23, K 33
  • delegierte RL (EU) 2017/593
  • Interessenskonflikte
  • richtlinienkonforme Auslegung
  • Wohlverhaltensregeln
  • Robo-Advice, Online-Anlageberatung
  • Vor-Ort-Verfügbarkeit
  • WpDVerVO 2018
  • §§ 45 - 54 WAG 2018

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