


Wahrung der Grundrechte nach der EU-Grundrechtecharta
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 11
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 3133 Wörter, Seiten 608-612
20,00 €
inkl MwSt




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Die Wahrung der Grundrechte nach der GRC ist Sache des Mitgliedstaats des betrauten Delegierten Europäischen Staatsanwalts, und die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Ländern des betrauten und unterstützenden Delegierten Europäischem Staatsanwalts bleibt davon unberührt. Auch bei sensiblen Ermittlungsmaßen, wie der Durchsuchung von Privatwohnungen, obliegt es dem Mitgliedstaat, zu dem der betraute Delegierte Europäische Staatsanwalt gehört, im nationalen Recht angemessene und ausreichende Garantien wie eine gerichtliche Kontrolle vorzusehen, um die Rechtmäßigkeit und Erforderlichkeit solcher Maßnahmen sicherzustellen.
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- OLG Wien, 18.01.2024, 22 Bs 8/22w
- JST-Slg 2024/62
- § 119 StPO
- EuStA-VO
- § 110 StPO
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 106 StPO
- § 144 StPO
Die Wahrung der Grundrechte nach der GRC ist Sache des Mitgliedstaats des betrauten Delegierten Europäischen Staatsanwalts, und die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Ländern des betrauten und unterstützenden Delegierten Europäischem Staatsanwalts bleibt davon unberührt. Auch bei sensiblen Ermittlungsmaßen, wie der Durchsuchung von Privatwohnungen, obliegt es dem Mitgliedstaat, zu dem der betraute Delegierte Europäische Staatsanwalt gehört, im nationalen Recht angemessene und ausreichende Garantien wie eine gerichtliche Kontrolle vorzusehen, um die Rechtmäßigkeit und Erforderlichkeit solcher Maßnahmen sicherzustellen.
- OLG Wien, 18.01.2024, 22 Bs 8/22w
- JST-Slg 2024/62
- § 119 StPO
- EuStA-VO
- § 110 StPO
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 106 StPO
- § 144 StPO