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Heft 10, Oktober 2020, Band 34
Warenverkehrsfreiheit: Unzulässige nationale Maßnahme, die die Stromerzeuger verpflichtet, die gesamte verfügbare elektrische Energie ausschließlich auf einem zentralisierten wettbewerbsorientierten Markt des betreffenden MS an...
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 34
- Rechtsprechung, 3248 Wörter
- Seiten 566-569
- https://doi.org/10.33196/wbl202010056601
30,00 €
inkl MwStDie Art 35 und 36 AEUV sind dahin auszulegen, dass eine nationale Regelung, die in ihrer Auslegung durch die für ihre Anwendung zuständige Behörde die nationalen Stromerzeuger verpflichtet, die gesamte verfügbare elektrische Energie auf den von dem einzigen nominierten Strommarktbetreiber betriebenen Plattformen anzubieten, eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Ausfuhrbeschränkung ist, die nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit im Zusammenhang mit der Energieversorgungssicherheit gerechtfertigt werden kann, da diese Rechtsvorschriften nicht in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel stehen.
- Art 35 AEUV
- WBl-Slg 2020/180
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- EuGH, 17.09.2020, Rs C-648/18, Autoritatea naţională de reglementare în domeniul energiei [ANRE]/Societatea de Producere a Energiei Electrice în Hidrocentrale Hidroelectrica SA; Tribunalul Bucureşti [Landgericht Bukarest, Rumänien]
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