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Wartefrist für Familienzusammenführung bei subsidiär Schutzberechtigten nicht verfassungswidrig

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 6
Inhalt:
Judikatur - Materienrecht
Umfang:
3060 Wörter, Seiten 55-60

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Der – zumindest anfänglich – provisorische Charakter des Aufenthaltsrechts von subsidiär Schutzberechtigten und die Möglichkeit des (zeitnahen) Verlusts dieses Aufenthaltsrechts im Fall der Besserung der Sicherheitslage im Herkunftsland rechtfertigen es, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erst nach einer bestimmten Frist zu gestatten.

  • ZVG-Slg 2019/11
  • Art 8 EMRK
  • VfGH, 10.10.2018, E 4248/2017
  • § 35 Abs 2 AsylG
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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