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Wasseranschlussgebühr auch zulässig, wenn Gemeinde bestehende Wasserversorgungsanlage erwirbt

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Für die Vorschreibung einer Wasseranschlussgebühr kommt es nicht darauf an, ob die Gemeinde die Wasserversorgungsanlage (samt den Anschlüssen) selbst errichtet, oder ob die Gemeinde eine bereits bestehende Wasserversorgungsanlage samt den bereits bestehenden Anschlüssen erwirbt.

  • § 2 WassergebührenO Silbertal
  • § 1 Abs 2 WassergebührenO Silbertal
  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • ZVG-Slg 2016/79
  • LVwG Vlbg, 24.03.2016, LVwG-472-003/R11-2015
  • § 15 Abs 3 Z 4 FAG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 288 BAO

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