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Wasseranschlussgebühr auch zulässig, wenn Gemeinde bestehende Wasserversorgungsanlage erwirbt

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 3
Inhalt:
Judikatur - Materienrecht
Umfang:
1715 Wörter, Seiten 334-336

20,00 €

inkl MwSt

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Für die Vorschreibung einer Wasseranschlussgebühr kommt es nicht darauf an, ob die Gemeinde die Wasserversorgungsanlage (samt den Anschlüssen) selbst errichtet, oder ob die Gemeinde eine bereits bestehende Wasserversorgungsanlage samt den bereits bestehenden Anschlüssen erwirbt.

  • § 2 WassergebührenO Silbertal
  • § 1 Abs 2 WassergebührenO Silbertal
  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • ZVG-Slg 2016/79
  • LVwG Vlbg, 24.03.2016, LVwG-472-003/R11-2015
  • § 15 Abs 3 Z 4 FAG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 288 BAO

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