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Wegegeld als Aufwandsentschädigung

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Ein Wegegeld, das nur zur finanziellen Erleichterung für solche Arbeitnehmer dient, die weiter entfernt vom Arbeitsort wohnen, ist nicht Entgelt, sondern Aufwandsentschädigung. Das gilt auch dann, wenn es pauschal berechnet wird.

  • § 1152 ABGB
  • OGH, 25.06.2014, 9 ObA 52/14h
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2014/220
  • OLG Graz, 11.03.2014, 6 Ra 11/14f-21

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