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- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 32
- Rechtsprechung, 3154 Wörter
- Seiten 702-705
- https://doi.org/10.33196/wbl201812070201
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inkl MwStDie Zeit, die ein Arbeitnehmer braucht, um den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte zurück zu legen, ist grundsätzlich nicht als Arbeitszeit zu beurteilen. Maßgeblich ist, dass der Arbeitnehmer über die Verwendung seiner Zeit noch bzw wieder selbst entscheiden kann.
Wenn es dagegen zu den Arbeitspflichten von Kundendienstmitarbeitern gehört, dass sie den Weg von ihrem Wohnort zum Arbeitseinsatz beim ersten Kunden und den Weg zum Wohnort zurück nicht mit einem beliebig wählbaren Verkehrsmittel, sondern mit einem bereits arbeitsbereit beladenen Firmenfahrzeug zurücklegen müssen und außerdem stets den kürzesten Weg zu wählen haben, zählen diese Wegezeiten zur Arbeitszeit iSd § 2 Abs 1 AZG.
Diese Beurteilung steht auch im Einklang mit dem Begriff der Arbeitszeit iSd Art 2 Z 1 RL 2003/88EG
- ASG Wien, 06.09.2017, 30 Cga 67/16s-6
- § 2 Abs 1 AZG
- Art 2 Z 1 der Richtlinie 2003/88 EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung
- WBl-Slg 2018/219
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OLG Wien, 25.10.2017, 10 Ra 54/17k-12
- OGH, 24.07.2018, 9 ObA 8/18v
- § 20b Abs 6 AZG
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