


Wegfall der Staatsbürgerschaft durch ein wiederaufgenommenes Verfahren infolge Setzens einer strafbaren Handlung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 7
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 2124 Wörter, Seiten 160-163
20,00 €
inkl MwSt




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Die Erschleichung des Bescheids durch Setzen einer strafbaren Handlung stellt einen Wiederaufnahmegrund dar. Die im vorliegenden Fall erfolgte Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe stellt ein Verleihungshindernis dar, das der Einbürgerung der Person entgegensteht. Da zudem das der ursprünglichen Verleihung zu Grunde liegende Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse durch Straftaten erschlichen und auch kein anderer Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse erbracht wurde, wird auch diese Voraussetzung zur Verleihung der Staatsbürgerschaft nicht erfüllt, weswegen die Verleihung der Staatsbürgerschaft im wiederaufgenommenen Verfahren rechtmäßig nicht in Betracht kam. In diesem Fall, in dem die Beschwerdeführerin jene Handlungen, derentwegen sie verurteilt wurde, gerade zu dem Zweck begangen hat, die Verleihung der Staatsbürgerschaft herbeizuführen, kann eine derart herbeigeführte Staatsbürgerschaft nicht dazu führen, dass ihr Wegfall durch ein wiederaufgenommenes Verfahren unverhältnismäßig ist.
-
- § 10a StbG
- § 11a StbG
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 24 StbG
- LVwG OÖ, 11.12.2019, LVwG-750722/2/ER/AO
- ZVG-Slg 2020/26
- § 69 AVG
- § 299 StGB
- § 7 IntG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 10 StbG
- § 12 StGB
Die Erschleichung des Bescheids durch Setzen einer strafbaren Handlung stellt einen Wiederaufnahmegrund dar. Die im vorliegenden Fall erfolgte Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe stellt ein Verleihungshindernis dar, das der Einbürgerung der Person entgegensteht. Da zudem das der ursprünglichen Verleihung zu Grunde liegende Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse durch Straftaten erschlichen und auch kein anderer Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse erbracht wurde, wird auch diese Voraussetzung zur Verleihung der Staatsbürgerschaft nicht erfüllt, weswegen die Verleihung der Staatsbürgerschaft im wiederaufgenommenen Verfahren rechtmäßig nicht in Betracht kam. In diesem Fall, in dem die Beschwerdeführerin jene Handlungen, derentwegen sie verurteilt wurde, gerade zu dem Zweck begangen hat, die Verleihung der Staatsbürgerschaft herbeizuführen, kann eine derart herbeigeführte Staatsbürgerschaft nicht dazu führen, dass ihr Wegfall durch ein wiederaufgenommenes Verfahren unverhältnismäßig ist.
- § 10a StbG
- § 11a StbG
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 24 StbG
- LVwG OÖ, 11.12.2019, LVwG-750722/2/ER/AO
- ZVG-Slg 2020/26
- § 69 AVG
- § 299 StGB
- § 7 IntG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 10 StbG
- § 12 StGB