


Weisung zur Beaufsichtigung von Rechtspflegern als Teil der Ausübung des Richteramts nach Art 87 Abs 1 B-VG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 11
- Inhalt:
- Verfahrensrecht
- Umfang:
- 2073 Wörter, Seiten 99-102
20,00 €
inkl MwSt




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Die an eine Richterin erteilte Anordnung, ihre Rechtspfleger in dem Sinn „zu beaufsichtigen“, dass von der Volksanwaltschaft für unvertretbar erachtete Rechtsansichten nicht judiziert werden, betrifft die Ausübung des richterlichen Amtes iSd Art 87 Abs 1 B-VG. Der Präsident des VwG Wien ist sohin zur Erteilung einer derartigen Weisung nicht einmal „abstrakt“ zuständig.
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- VwGH, 05.12.2023, Ro 2022/12/0029
- Art 87 Abs 1 B-VG
- ZVG-Slg 2024/13
- Verwaltungsverfahrensrecht
Die an eine Richterin erteilte Anordnung, ihre Rechtspfleger in dem Sinn „zu beaufsichtigen“, dass von der Volksanwaltschaft für unvertretbar erachtete Rechtsansichten nicht judiziert werden, betrifft die Ausübung des richterlichen Amtes iSd Art 87 Abs 1 B-VG. Der Präsident des VwG Wien ist sohin zur Erteilung einer derartigen Weisung nicht einmal „abstrakt“ zuständig.
- VwGH, 05.12.2023, Ro 2022/12/0029
- Art 87 Abs 1 B-VG
- ZVG-Slg 2024/13
- Verwaltungsverfahrensrecht