Zum Hauptinhalt springen

Weitergabe von Tonaufzeichnungen und Recht auf freie Meinungsäußerung

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Das Verbot des § 120 StGB vermag das – im Verfassungsrang verankerte – Recht auf freie Meinungsäußerung gem Art 10 EMRK nicht abzubedingen, sondern die Garantien des Art 10 EMRK sind bei der Beurteilung nach § 120 StGB zu beachten.

Der Konflikt des Grundrechts auf Datenschutz mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Art 10 EMRK ist im Wege einer umfassenden Interessenabwägung zu lösen. Insbesondere im Zusammenhang mit investigativem Journalismus sind auch die Vorgaben des (im Verfassungsrang stehenden) Art 10 EMRK in ihrer Auslegung durch den EGMR zu beachten.

  • Art 10 EMRK
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • OGH, 23.01.2020, 6 Ob 236/19b
  • § 120 StGB
  • JST-Slg 2020/28

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!