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- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUM Band 2016
- recht & gesellschaft, 3965 Wörter
- Seiten 329-338
- https://doi.org/10.33196/juridikum201603032901
10,00 €
inkl MwStAsylsuchende, die in der Europäischen Union einen Antrag auf internationalen Schutz stellen, sind vielfach besonders vulnerabl wie etwa Minderjährige, Menschen mit Behinderung, Personen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen oder Personen die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexualiserter Gewalt erlitten haben. Daher ist ein Mechanismus zur Abklärung besonderer Bedürfnisse bereits bei Antragstellung sowie in späteren Phasen des Asylverfahrens dringend geboten. Die Vorgaben der unionsrechtlichen Aufnahme- und Verfahrensrichtlinie verpflichten die Mitgliedstaaten zur Schaffung eines eindeutigen gesetzlichen Rahmens zur Identifikation vulnerabler Schutzsuchender. Im vorliegenden Beitrag wird dargelegt, dass ein effektiver Identifikationsmechanismus im österreichischen Asyl- und Grundversorgungsrecht fehlt. Ein solcher Mechsanismus wäre aber notwendig, um eine adäquate Versorgung und ein faires Asylverfahren gewährleisten zu können, weshalb entsprechende Umsetzungsmöglichkeiten vorgeschlagen werden.
- Matti, Emanuel
- Art 24 Verfahrensrichtlinie
- Art 22 Aufnahmerichtlinie
- Art 78 AEUV
- Minderjährige
- § 2 GVG-Bund
- Vulnerabilität
- Grundversorgung
- JURIDIKUM 2016, 329
- Unionsrecht
- Art 21 Aufnahmerichtlinie
- Opfer von Folter und Gewalt
- Asylverfahren
- Rechtsphilosophie und Politik
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