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Ullreich, Stefan Mathias/​Reisinger, Stefan

„Wer schreibt, der bleibt“ - Zur Schriftlichkeit des Vertragsabschlusses als Voraussetzung für Feststellungsverfahren

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Gegen die Anknüpfung eines Feststellungsverfahrens an den (schriftlichen) Vertragsabschluss bestehen keine verfassungs- oder unionsrechtlichen Bedenken.

Mitteilungen der Europäischen Kommission sind für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich und ist die Auslegung von Unionsrecht jedenfalls dem EuGH vorbehalten.

  • Ullreich, Stefan Mathias
  • Reisinger, Stefan
  • Art 5 Abs 6 PSO-VO
  • RPA 2017, 151
  • Vertragsabschluss
  • Verordnung Nr 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
  • Zuschlag
  • § 312 BVergG
  • Vergaberecht
  • Feststellungsverfahren
  • VwGH, 01.02.2017, Ra 2016/04/0149-3, „Schriftlicher Vertragsabschluss als Voraussetzung eines Feststellungsverfahrens“
  • § 2 Z 50 BVergG
  • Mitteilung der Kommission

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