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Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht
Heft 3, September 2019, Band 2019
Werbeverbot für Arzneimittel
- Originalsprache: Deutsch
- JMG Band 2019
- Rechtsprechung, 1277 Wörter
- Seiten 188-190
- https://doi.org/10.37942/jmg201903018801
20,00 €
inkl MwStOLG Wien zu 1R 111/18b vom 27.9.2018 (nicht veröffentlicht)
Arzneimittelwerbung iSd § 50 AMG ist jede Maßnahme, die der Absatzförderung dient, wobei das Gesamterscheinungsbild und die Auffassung der Verkehrskreise, an die sich die Angaben richten, entscheidend ist (RIS-Justiz RS0117614 [T4 und T6]). Grundsätzlich kann auch Presseaussendungen Werbecharakter zukommen.
Das Verbot der Öffentlichkeitswerbung für rezeptpflichtige Arzneimittel stellt eine zulässige Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung dar und ist dadurch gerechtfertigt, dass Entscheidungen für oder gegen ein Arzneimittel aus anderen als aus medizinischen Überlegungen verhindert werden sollen.
Eine allfällige Branchenübung kann einen Gesetzesverstoß keinesfalls rechtfertigen.
- Hebenstreit, Sonja
- OLG Wien, 27.09.2018, 1R 111/18b, nicht veröffentlicht
- JMG 2019, 188
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