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Fuchs, Hubert W.

Werbungskosten eines Politikers (Gemeinderat)

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Im Beschwerdefall wurden Bewirtungsspesen anlässlich von diversen Besprechungen, eines „Frühstücks“, einer Parteiklausur bzw eines Abschlussessens des Sportvereins geltend gemacht. Das sind nach diesem BFG-Erkenntnis keine Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen, die bei einem politischen Funktionär zu steuerlich absetzbarer Aufwendungen führen würden. Revision nicht zulässig.

  • Fuchs, Hubert W.
  • BFG, 12.10.2016, RV/2100213/2012
  • § 16 Abs 1 EStG
  • AFS 2016, 220
  • Steuerrecht
  • § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG
  • § 20 Abs 1 Z 3 EStG

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