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Werbungskosten eines Politikers

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 22
Inhalt:
Bundesfinanzgericht
Umfang:
1919 Wörter, Seiten 213-216

9,80 €

inkl MwSt

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Wenngleich sich die vom Bf vorgelegten Fahrtenaufzeichnungen als mangelhaft geführt erweisen, unterliegen sie dennoch der freien Beweiswürdigung. Demnach ist das BFG der Auffassung, dass die Kosten jener Fahrten, deren berufliche Veranlassung aus den vorgelegten Aufzeichnungen zweifelsfrei und klar hervorgeht, als Werbungskosten anzuerkennen sind.

Nur Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen, die ein politischer Funktionär einberuft, um politische Angelegenheiten den Bürgern (Wählern) nahe zu bringen – also Veranstaltungen, die der Wahlwerbung dienen – können bei ihm zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen.

Durch die gesellschaftliche Stellung des Geschenkgebers bedingte Aufwendungen der Lebensführung und damit nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind insbesondere kleinere Sachgeschenke, wie Wein, Sekt, Bonbonnieren, usw.

  • Fuchs, Hubert W.
  • BFG, 04.06.2024, RV/7101764/2024
  • AFS 2024, 213
  • § 16 Abs 1 EStG
  • Steuerrecht
  • § 20 Abs 1 Z 1 EStG
  • § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG
  • § 20 Abs 1 Z 3 EStG

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