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Hilber, Klaus

Werbungskostenabzug hinsichtlich Firmen-Kfz für Nebenjob

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Die Überlassung der uneingeschränkten Nutzung hat im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses zu einem Zufluss (Sachbezug) geführt. Korrespondierend dazu ist aber der Einsatz dieser Nutzung im Rahmen des zweiten Dienstverhältnisses als ein zu Werbungskosten führender Abfluss anzusehen. Der betragsmäßigen Höhe nach ist dieser Einsatz mit dem Wert des zugeflossenen Sachbezuges bzw mit einem entsprechenden Anteil davon zu bewerten.

  • Hilber, Klaus
  • § 16 Abs 1 EStG
  • VwGH, 25.04.2013, 2010/15/0209
  • AFS 2013, 234
  • Steuerrecht

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