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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Werklohn aus Bautätigkeiten: Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen im Prozess
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2015
- Judikatur, 1133 Wörter
- Seiten 80-82
- https://doi.org/10.33196/zrb201502008001
20,00 €
inkl MwStEine detaillierte Rechnung liegt vor, wenn unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs des Werks sowie des Einblicks des „Bestellers“ dieser ausreichend über die Berechnungsunterlagen informiert wird, sodass er die Möglichkeit der Prüfung der Angemessenheit des Gesamtentgelts besitzt. Ob diese Anforderungen erfüllt sind, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.
Im vorliegenden Fall sind keine Gründe für Abrechnungsschwierigkeiten der Beklagten erkennbar und wurde bereits ein Sachverständiger beigezogen, der mehrfach auf die Mangelhaftigkeit und fehlende Nachvollziehbarkeit der Rechnung der Beklagten hinwies und die erforderlichen Unterlagen nannte, diese wurden aber von der Beklagten nicht beigebracht. In dieser Konstellation ist es vertretbar und nicht weiter korrekturbedürftig, wenn das Berufungsgericht der Ansicht war, dass der Beklagten nicht im Wege eines gerichtlichen Sachverständigen zu einer nachvollziehbaren Abrechnung verholfen werden müsse.
- Hayek, Günter
- ZRB 2015, 80
- Abrechnungsschwierigkeiten
- Angemessenheit
- § 1170 ABGB
- Berechnungsunterlagen
- Unterlagen
- Nachvollziehbarkeit
- Fälligkeit
- Rechnung
- Baurecht
- Werklohn
- Abrechnungsmängel
- OGH, 27.11.2014, 9 Ob 79/14d
- Abrechnung